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10.06.: Hasso Lieber bei IAKpublic

Was? Kostenloser Online-Vortrag im Rahmen der Integrata Akademie Public Reihe

Wann? Montag, 10. Juni 18:00 – 19:00.

Wo? Online über die Plattform Zoom.

Der Link wird kurz vorher per E-Mail verschickt.

Der Referent:

Hasso Lieber, Jahrgang 1946, war von 1976 bis 1992 Richter, bis 1999 im Innenministerium Brandenburg Abteilungsleiter für Kommunales, für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, zum Schluss Leiter des Brandenburger Verfassungsschutzes. 2000 sog. Entlastungsstaatssekretär im Ministerium für Soziales in Mecklenburg-Vorpommern, 2001 bis 2007 Rechtsanwalt, bis 2011 Staatssekretär für Justiz in Berlin. Seit 2018 Rechtsanwalt und seit 2016 Geschäftsführender Gesellschafter der gemeinnützigen GmbH PariJus (Partizipation in der Justiz).

Ehrenamtlich: 1989 Gründer des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter (Vorsitzender bis 2018), 2012 Gründer des Europäischen Netzwerkes der Organisationen ehrenamtlicher Richter (European Network of Associations of Lay Judges – ENALJ), das in der Folge eines EU-Projektes „European Charter of Lay Judges“ gegründet wurde. Lieber war dessen erster Präsident und heute dessen Generalsekretär.

Partizipation in der Justiz

Obwohl Art. 20 GG die Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung „durch besondere Organe“ vorsieht und 12 von 16 Landesverfassungen explizit vorschreiben, dass an der Rechtsprechung „Frauen und Männer aus dem Volk nach Maßgabe der Gesetze an der Rechtsprechung zu beteiligen“ sind, nimmt diese Beteiligung seit Jahrzehnten beständig ab. Vollmundige Bekundungen in der Schöffenwahl des Jahres 2023 zur Bedeutung der Teilhabe ehrenamtlicher Richterinnen und Richter stehen in diametralem Gegensatz zur Realität. Im Wesentlichen 3 Gründe führen zu einer beständigen Verringerung: die Ökonomisierung der Justiz, der Glaube Rechtsprechung sei eine Angelegenheit der Juristen, Desinteresse und Unkenntnis in weiten Teilen der Bevölkerung.

Obwohl die Rechtsprechung die Staatsgewalt ist, die am unmittelbarsten in Grundrechte und Lebensverhältnisse des einzelnen Bürgers eingreift, ist die Beachtung bürgerschaftlicher Mitwirkung an der Dritten Gewalt nur gering. Der Vortrag zeigt die Entwicklung der Beteiligung in den einzelnen Gerichtsbarkeiten auf und die Möglichkeiten der Erweiterung der Teilhabe.

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