Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren, maximal jedoch drei Personen und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist nur gemeinschaftlich mit einem anderen Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Besteht der Vorstand nur aus einer Person, unterzeichnet er gemeinschaftlich mit dem Vorsitzenden des Kuratoriums.
Die Amtszeit eines Vorstands beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Nach Ablauf der Amtszeit bleibt das Vorstandsmitglied bis zur Berufung seines Nachfolgers im Amt. Wiederwahl des Vorstands ist zulässig.
Der Vorstand verwaltet die Stiftung und organisiert den Stiftungsbetrieb. Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Verwendung der Mittel für die Erfüllung des Stiftungszwecks
- Buchführung über das Stiftungsvermögen sowie über Einnahmen und Ausgaben der Stiftung
- Vorlage einer Jahresabrechnung mit einer Stiftungsübersicht
- Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes an die Stiftungsbehörde
- Anzeige jeder Änderung der Zusammensetzung des Vorstands an die Stiftungsbehörde
- Anzeige der Änderung der Satzung, Aufhebung der Stiftung, Zusammenlegung mit anderen Stiftungen auf Weisung des Kuratoriums an die Stiftungsbehörde
- Erlangung von Zustiftungen zur nachhaltigen Verwirklichung des Stiftungszweckes