Die Mitglieder des Kuratoriums werden für die Dauer von drei Jahren durch Kooption bestellt, wobei Personen, die eine Zustiftung leisten, bevorzugt berücksichtigt werden.
Drei Mitglieder des Stiftungskuratoriums sollen aus dem universitären Bereich der Informationstechnologie oder einem nahestehenden Fachbereich, drei weitere Mitglieder des Kuratoriums sollen aus dem Kreis der Wirtschaft berufen werden.
Freiwillige Selbstverpflichtung
Alle Tätigkeiten für die Stiftung sind ehrenamtlich. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit anfallende Ausgaben werden auf Nachweis von der Stiftung übernommen.
Die Kuratoren verpflichten sich, keine persönlichen Vorteile von außenstehenden Dritten anzunehmen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die Stiftung stehen und nur sachlich begründete Bewertungen abzugeben. Erhaltene Sponsorengelder leiten sie unverzüglich an die Stiftung weiter. Ihre Tätigkeit für die Stiftung dient allein der Förderung der humanen Nutzung der Informationstechnologie.